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   ArbG München, 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03   

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https://dejure.org/2003,61828
ArbG München, 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 (https://dejure.org/2003,61828)
ArbG München, Entscheidung vom 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 (https://dejure.org/2003,61828)
ArbG München, Entscheidung vom 22. September 2003 - 4a Ca 2883/03 (https://dejure.org/2003,61828)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um den Anspruch eines Beschäftigten auf variable Vergütungsanteile; Zugangsvermutung aufgrund eines vorgelegten Rückscheins im Hinblick auf die Wahrung einer Ausschlussfrist; Anwendbarkeit von § 270 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die zweite einer zweistufigen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 23.05.2002 - 7 Sa 71/02

    Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte

    Auszug aus ArbG München, 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03
    Soweit es die Beklagte unterlassen hat, auf eine Zielvereinbarung durch den üblichen "Compensation Plan" hinzuwirken, hat sie die Zielerreichung durch den Kläger vereitelt und muss nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB die volle Prämie leisten (vgl. LAG Köln vom 23.05.2002, Az. 7 Sa 71/02 ).
  • BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270

    Auszug aus ArbG München, 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03
    § 270 Abs. 3 ZPO ist auf diese Ausschlussfrist anwendbar, da sie als zweite einer 2-stufigen Ausschlussfrist nur durch gerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann (vgl. BAG vom 25.09.1996, Az. 10 AZR 678/95 ; vom 08.03.1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO; vom 04.11.1969 - 1 AZR 141/69 - AP Nr. 3 zu § 496 ZPO).
  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus ArbG München, 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03
    § 270 Abs. 3 ZPO ist auf diese Ausschlussfrist anwendbar, da sie als zweite einer 2-stufigen Ausschlussfrist nur durch gerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann (vgl. BAG vom 25.09.1996, Az. 10 AZR 678/95 ; vom 08.03.1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO; vom 04.11.1969 - 1 AZR 141/69 - AP Nr. 3 zu § 496 ZPO).
  • BAG, 04.11.1969 - 1 AZR 141/69

    Verjährung - Unterbrechung - Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG München, 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03
    § 270 Abs. 3 ZPO ist auf diese Ausschlussfrist anwendbar, da sie als zweite einer 2-stufigen Ausschlussfrist nur durch gerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann (vgl. BAG vom 25.09.1996, Az. 10 AZR 678/95 ; vom 08.03.1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO; vom 04.11.1969 - 1 AZR 141/69 - AP Nr. 3 zu § 496 ZPO).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05

    Bonus bei fehlender Zielvereinbarung; Initiativlast der Arbeitgeberin im

    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang weder hinsichtlich des Problems der Darlegungs- und Initiativlast noch bezüglich der Rechtsfolgen in vollem Umfang beantwortet (vgl. demgegenüber aus der arbeitsgerichtlichen Instanzrechtsprechung Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575, in Rn. 69 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe (Auskunftsobliegenheit und daran geknüpfte Darlegungslast der Arbeitgeberin); LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - NZA-RR 2003, 305, zu III 2 der Gründe (Anspruch auf volles Zielgehalt nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Initiativlast der Arbeitgeberin, im Einzelfall offengelassen, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelte); LAG Köln 01.09.2003 - 2 Sa 471/03 - n. v. (ergänzende Vertragsauslegung "mit offenem Ausgang"); ArbG München 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 - n. v. (Anspruch auf volle Zielvergütung nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB); LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 f der Gründe mit Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5 (Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Billigkeit der im Rahmen der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB getroffenen Entscheidung); LAG Hamm 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165, zu B I 2 c der Gründe (Darlegungslast des Arbeitnehmers für die Anhaltspunkte der Schätzung nach § 287 ZPO und v. a. für das Dringen auf eine Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe); LAG Düsseldorf 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635, zu II 1 der Gründe (primärer Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Ablehnung einer gerichtlichen Leistungsbestimmung auf der Grundlage eines sekundären Schadensersatzanspruchs in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).
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